Familie Hanna kann bleiben

■ Innensenator gewährt syrischer Familie eine Duldung: „Rein humanitäre Maßnahme“

Erleichtertes Aufatmen in Grohn: Familie Hanna darf legal in Bremen bleiben. Die fünfköpfige syrische Familie, der nach Ablehnung ihres Asylantrags die Abschiebung drohte und die deshalb Unterschlupf im „Kirchenasyl“ gefunden hatte, hat mit Datum vom 13. Juli eine Duldung des Innensenators ausgesprochen bekommen. Die Genehmigung gilt sechs Monate und soll nach Auskunft der Innenbehörde jeweils verlängert werden, bis Hannas Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben.

Nach Bekanntgabe der Entscheidung zog die Familie am Mittwoch abend aus Räumen der katholischen Gemeinde zur Heiligen Familie zurück in ihre Privatwohnung in der Grohner Düne. In die Gemeinderäume hatten sie sich vor der drohenden Abschiebung geflüchtet, als auch ihr Asylfolgeantrag abgelehnt worden war. Die Familie war vor sechs Jahren aus Syrien nach Bremen geflochen, weil der Vater sich der Repression durch den Geheimdienst entzogen hatte. Für die Rückkehr rechnete die Familie mit Verfolgung als Regimegegner.

Die Duldung komme als „unsagbares Geschenk“ für die Familie, die jetzt „unbeschreibliche Erleichterung“ empfinde, so Adil Lakeberg, Geschäftsführer der Caritas in Bremen-Nord, die sich um die Flüchtlinge gekümmert hatte. „Das ist der glückliche Schlußpunkt einer jahrelangen angstbesetzten Phase“. Am Sonntag wollen die evangelische und die katholische Gemeinde in Grohn ein großes „Freudenfest“ feiern, zu dem alle UnterstützerInnen der Familie eingeladen sind.

Die Duldung ist eine der ersten Entscheidungen des von einem Herzinfarkt genesenen Innensenators Friedrich van Nispen nach seiner Rückkehr ins Amt. Ausrücklich betonte van Nispen: „Die Entscheidung ergeht ohne Präjudiz und ausschließlich aus humanitären Gründen, die sich insbesondere auf das Schicksal der Kinder beziehen. Dies bedeutet keine Anerkennung des sogenannten Kirchenasyl.“ Die Duldung der Familie Hanna sei ein „Vorgriff“ auf eine notwendige „Altfallregelung für Asylbewerber“, die länger als fünf Jahre in der Bundesrepublik sind, eine Familie mit minderjährigen Kindern haben und eine Arbeit haben, mit der sie ihren Lebensunterhalt bezahlen. Einen solchen Vorschlag hat nach Angaben der Innenbehörde Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht, dafür aber nicht einmal die Unterstützung der SPD-geführten Länder bekommen. „Die Entscheidung des Innensenators ist gegen die Gerichte und gegen das Bundesamt und ohne Rechtsgrundlage ergangen“, meinte van Nispens Sprecherin Merve Pagenhardt.

Einen „Sieg“ will Caritas-Geschäftsführer Lakeberg die Duldung nicht nennen, „das hieße ja, es gibt einen Verlierer“. Auch habe man nie gefordert, daß das „Kirchenasyl“ rechtlich anerkannt werde. „Aber die Beharrlichkeit der Gemeinden und des Stadtteils hat sich ausgezahlt“, meinte Lakeberg, „das ist ein Erfolg für die Menschlichhkeit“. Kirchenasyl sei durchaus ein Weg, sich für unterdrückte Menschen einzusetzen. Der Kontakt zu den Behörden sei nie abgerissen, es habe mit ihnen einen guten Austausch gegeben. „Vielleicht machen andere Leute ja Ähnliches“, meinte Lakeberg, „Diese Entwicklung hat Mut gemacht.“

bpo