Kritik an Etatentwurf

■ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwägt eine Verfassungsklage

Der vom Berliner Senat vorgelegte Entwurf für den Doppelhaushalt 1995/96 ist gestern von der Opposition, den Gewerkschaften und der Industrie- und Handelskammer (IHK) scharf kritisiert worden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwägt eine Klage beim Landesverfassungsgericht. Der Haushalt sei verfassungsrechtlich unzulässig, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Arnold Krause.

Der FDP-Finanzexperte Jürgen Biederbick sprach von einem „haushälterischen Flickwerk“, das konkrete Sparschritte vermissen lasse. Statt dessen würden mit der weiteren Nettoneuverschuldung von zusammen fast dreizehn Milliarden Mark in den beiden Jahren in unverantwortlicher Weise weitere Zinslasten aufgetürmt.

Der haushaltspolitische Sprecher der PDS-Fraktion, Harald Wolf, wertete den Etatentwurf als „Dokument der Versäumnisse der Großen Koalition und ihres Scheiterns auf finanzpolitischem Gebiet“. Der DGB-Landesbezirk Berlin-Brandenburg erklärte, die vom Senat vorgelegten Eckdaten seien „schöngerechnet und geben Anlaß zu großer Sorge“. Angeblich erhöhten sich die Investitionen, tatsächlich lägen die Nominalwerte dafür 1995 und 1996 mit jeweils 6,2 Milliarden Mark unter denen des laufenden Jahres.

Die IHK bezeichnete die neue Kostenbelastung durch die Anhebung von Steuern und Gebühren als „falschen Weg“. Die vorgesehene Erhöhung der Gewerbesteuer, der Grundsteuer und des Grundwasserentnahmeentgeltes gingen für die Wirtschaft an die Grenze des noch Tragbaren.

Führende Politiker von CDU und SPD verteidigten dagegen den Etatentwurf. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD- Fraktion, Horst-Achim Kern, wertete es als Erfolg, daß die soziale Infrastruktur gesichert und ein Kahlschlag bei Schulen und Kindertagesstätten verhindert worden sei. dpa