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Kein Gesetz für Transplantationen

Mainz (dpa) – Das umstrittene rheinland-pfälzische Transplantationsgesetz, das am Dienstag in Kraft treten sollte, ist vorerst gestoppt. 34 CDU-Abgeordnete verlangten am Freitag in Mainz schriftlich die Aussetzung der Regelung um zwei Monate. CDU- Fraktionschef Christoph Böhr sagte, er schließe weder eine Verfassungsklage noch einen Volksentscheid gegen das Gesetz aus. Dies müsse jetzt geprüft werden. SPD und FDP kritisierten den Vorstoß, wollen aber darauf verzichten, das Gesetz im Parlament für dringlich zu erklären. Dann könnte es laut Verfassung trotzdem in Kraft treten. Das Gesetz ist umstritten, weil es bei Verstorbenen eine Organentnahme zuläßt, wenn kein Widerspruch bekannt ist. Dieser Wille kann im Ausweis festgehalten oder gegenüber Angehörigen erklärt werden. Die Ärzte sind vor einer Transplantation gehalten, genaue Erkundigungen bei den Verwandten einzuholen. Nach der herrschenden Interpretation ist in Zweifelsfällen eine Organentnahme nicht möglich. Der Landtag hatte das Gesetz Ende Juni mit den Stimmen von SPD und FDP beschlossen. Ministerpräsident Rudolf Scharping (SPD) unterzeichnete die Vorlage am 12. Juli und wies verfassungsrechtliche Bedenken zurück. Nach Auffassung der CDU beachtet die Vorlage die Menschenwürde und den Schutz der Persönlichkeit zu wenig. Die Barriere für einen Widerspruch gegen die Organentnahme sei zu hoch

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