Strafe für Hitler-Gruß

■ Prozeß um Storkower Schlägerei

In dem Verfahren um die Massenschlägerei in der Storkower Dorfdisco gegen ursprünglich elf Jugendliche hat das Berliner Landgericht gestern die beiden noch ausstehenden Urteile verkündet. Ein 21jähriger Ostberliner wurde wegen Landfriedensbruchs und das Entbieten des Hitler-Grußes in einer Autobahnraststätte zu 3.600 Mark Geldstrafe verurteilt. Sein gleichaltriger Freund wurde freigesprochen.

In dem 21jährigen sah das Gericht einen der Aufwiegler für den Tumult in der brandenburgischen Dorfdisco im Juli vergangenen Jahres. Die Richter schätzten ihn als den wahrscheinlichen Anführer der Ostberliner Gruppe ein. Eine ihm zur Last gelegte Körperverletzung durch Tritte in den Rücken einer Frau hatte sich im Prozeß nicht bestätigt. Auch bei dem mitangeklagten Gleichaltrigen fehlten Beweise für die zunächst angeklagte Körperverletzung.

Insgesamt hat der seit Anfang Juni dauernde Prozeß den Hergang der Schlägerei nicht geklärt. Eine Zugehörigkeit der Angeklagten zur rechtsradikalen Szene konnte ermittelt werden. Drei der Angeklagten wurden bereits zu Beginn des Monats freigesprochen, zwei andere Jugendliche erhielten je drei Wochen Dauerarrest. dpa