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: Privat ab 1. August

Bonn (dpa) – Private Arbeitsvermittler werden vom 1. August an zugelassen. Das Bundeskabinett beschloß gestern eine Verordnung mit den Zulassungsvoraussetzungen. Für Arbeitssuchende darf die Vermittlung nichts kosten. Die privaten Vermittler brauchen eine Lizenz der Bundesanstalt für Arbeit. Sie sollen vorher mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Personalbereich nachweisen.