Agressives Betteln verboten

■ Neues Ortsgesetz regelt Rasenmähen und öffentliches Saufen

Kaiman „Sammy“ könnte in Bremen keinen Badeausflug machen – die neue Polizeiordnung über die öffentliche Sicherheit verbietet nämlich die Haltung gefährlicher Tiere in Privathaushalten. Nur wer eine artgerechte Haltung sowie tierpflegerische Fähigkeiten nachweisen kann sowie bei Skorpionen oder Giftschlangen Gegengifte bereithält, bekommt eine Ausnahmegenehmigung.

Außerdem stimmte die Deputation einem Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung zu. Danach ist die Bettelei in Begleitung von Kindern oder durch Kinder in Bremen untersagt. Aggressives Betteln ebenso. Verboten wird auch das „Drücken“ auf öffentlichen Flächen. Erlaubt bleibt auf Wunsch der Grünen das öffentliche Trinken – die Obdachlosen unter den Rathausarkaden können also mithilfe des Ortsgesetzes nicht vertrieben werden. Straßenmusikanten müssen nach spätestens 30 Minuten den Standort wechseln und 100 Meter weiterziehen.

Auch das Rasenmähen bleibt nicht mehr der Gutwilligkeit der Einzelnen überlassen: Hand- und motorbetriebene Rasenmäher müssen werktags von 13-15 und ab 19 Uhr schweigen. Elektrische Gartenscheren ebenso. Wer zuwiderhandelt, muß mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 500 Mark rechnen. cis