Streit um Sexreklame bei der Frauensenatorin: Wer zahlt den Abriß?

Das juristische Vorspiel hat 17 Monate gedauert, jetzt sollte die Auseinandersetzung ihren Höhepunkt erreichen. Doch die Verhandlung vor dem 3. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen um die Rechtmäßigkeit einer Sexshop-Werbung am Dienstgebäude der Frauensenatorin Sabine Uhl (SPD) wurde am Dienstag nur ein Interruptus. Richterin Annegret Derleder empfahl den Streithähnen eine außergerichtliche Einigung, „weil man einen Streit unter Nachbarn nicht vor Gericht ausficht“.

Die Nachbarn sind die Stadtgemeinde Bremen und Sexshop-Betreiber Werner Meyer. Streitpunkt ist eine fünf mal sieben Meter große Leuchtreklame: Auf zwei Weltkugeln in Busenform mit der Aufschrift „World Sex“ wollte Meyer für seinen Laden im Erdgeschoß des Hauses werben. Doch drei Stockwerke darüber residiert die Senatorin für Arbeit und Frauen, Sabine Uhl (SPD). Sie ließ sofort die Montagearbeiten mit einer Einstweiligen Verfügung stoppen. Seitdem hängt die Leuchtreklame unvollendet an der Hauswand.

„Ausgerechnet wir, die wir täglich gegen die Diskriminierung von Frauen kämpfen, sollten mit so einer Werbung leben“, erregte sich die Senatorin und fand sogar Gehör bei Werner Meyer. Der war bereit, die Reklame zu entfernen, wenn ihm jemand die 40 000 Mark Kosten erstattet. Doch die Stadt klagte gegen Meyer und bekam vor dem Landgericht zunächst Recht. Die Werbung sei „unzumutbar“, weil das Gebäude dadurch in einer Weise geprägt werde, die „der Aufgabenstellung des Senators für Frauen zuwiderläuft“, hieß es im Urteil vom Dezember 1993.

In der Berufungsverhandlung am Dienstag traf das Oberlandesgericht zwar noch keine Entscheidung. Es ließ aber durchblicken, daß Meyer seine Kosten zurückerstattet bekommen soll. Die Deutsche Städtereklame (DSR) als Vermarkter der Bremer Werbeflächen und die Stadtgemeinde hätten sich „gewisse Versäumnisse“ geleistet. Schließlich könne Meyer eine ordentliche Genehmigung der Bremer Baubehörden vorweisen.

Der Regierungsanwalt zeigte sich einsichtig. Er werde darauf hinwirken, daß die Stadt ihren Einfluß bei der DSR in diese Richtung geltend mache. Immerhin sitzt die Stadt im Aufsichtsrat der DSR und ist ihr größter Kunde. Meyer selbst fiel nach der Verhandlung ein Stein vom Herzen. Denn aus den 40 000 Mark sind mittlerweile mit Gerichts- und Anwaltskosten 52 000 Mark geworden. „Sobald ich mein Geld habe, nehme ich die Werbung ab“, versprach der Sexshop-Betreiber.

Markus Daschner, dpa