Private Jobvermittler ohne Lizenz

■ Heute fällt das Vermittlungsmonopol der Arbeitsämter

Hamburg (dpa) – Heute könnten private Jobbüros auch in Deutschland ihre Arbeit aufnehmen. Sie sind mit diesem Stichtag gesetzlich zugelassen. Aber niemand wird vorerst auf diesem Wege eine Stelle finden – die Formulare für die Vermittlungs-Lizenzen sind nicht fertig geworden.

Acht Tage vor dem heutigen Stichtag hätten noch keine Antragspapiere vorgelegen, klagte gestern der Verband privater Arbeitsvermittler und Personalberater. Keiner der dem Verband bekannten, etwa 3.200 startbereiten Vermittler traue sich aber, in der „lizenzlosen Zeit“ seine Dienste aufzunehmen. Verbandschef Meinrad Müller rechnet damit, daß frühestens Mitte Oktober die ersten 100 Büros eröffnet werden. Nach seinen Informationen liegen schon jetzt etwa 43.000 Suchwünsche von Arbeitgebern vor.

Der Bundestag hatte im April das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 beschlossen. Darin wird die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit durch die Zulassung von privater, gewerblicher Arbeitsvermittlung aufgegeben. Die Erlaubnis erteilt die Bundesanstalt. Vermittlungsgebühren müssen die Arbeitgeber zahlen.