Der weite Weg ins Denkmalbuch

■ Über 2.000 Baudenkmäler in Berlin / Entscheidung oft erst vor Gericht

Geht es um den Denkmalschutz, ist Berlin noch immer eine geteilte Stadt. Bezirkliche Denkmalämter gibt es bislang nur im Ostteil der Stadt – eines der wenigen Relikte aus DDR-Zeiten. Und mit Modellwirkung für die ganze Stadt. Bald nämlich sollen auch in Kreuzberg, Zehlendorf oder Spandau sogenannte „untere Denkmalschutzbehörden“ für die Bearbeitung von Bauanträgen und die Einhaltung der Denkmalschutzbestimmungen sorgen.

Seit der Vereinigung gilt in beiden Stadthälften das Westberliner Denkmalschutzgesetz von 1977. Zuständig für die Denkmalpflege ist seit 1982 die neugegründete Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Mit dem 3. Oktober 1990 wurde ein Großteil der DDR-Denkmäler nach Maßgabe des „Gesetzes über die Vereinheitlichung des Berliner Landesrechts“ in die Westberliner Denkmalliste aufgenommen.

Über 2.000 eingetragene Baudenkmäler gibt es in Berlin, davon im Osten etwas mehr als im Westteil der Stadt. Im Bezirk Mitte sind etwa 400 Gebäude im Denkmalbuch eingetragen. Die Liste der denkmalwerten Bauten freilich ist um ein Vielfaches größer. Seit mehreren Jahren arbeitet die „Fachabteilung Bau- und Gartendenkmalpflege“ (FAB), die nunmehr „obere Denkmalschutzbehörde“, an der Inventarisierung der denkmalwerten Bauten in den einzelnen Bezirken. In Reinickendorf und Prenzlauer Berg ist der Gang durch Straßen und Höfe bereits abgeschlossen. Bis zur Eintragung eines Gebäudes in das Denkmalbuch ist es jedoch ein weiter Weg. Wird ein Gebäude als denkmalwert erachtet, wird es zunächst in die Denkmalliste aufgenommen. Diese vorläufige Unterschutzstellung bietet gegenüber Bau- oder Abrißanträgen zwar aufschiebende Wirkung, ein tatsächlicher Bestandsschutz allerdings existiert erst mit der Eintragung ins Denkmalbuch. Hier gilt es im Rahmen des „konstitutiven“ Verfahrens die bislang noch immer größte Hürde zu nehmen. Der Grund: Die Eigentümer haben ein Mitsprache- und Klagerecht, so daß die Eintragung im Konfliktfall sich über mehrere Jahre hinziehen kann.

Im Zusammenhang mit der geplanten Novelle des Berliner Denkmalschutzgesetzes soll neben der Einrichtung unterer Denkmalschutzbehörden auch im Westteil der Stadt das „konstitutive“ Verfahren künftig durch ein „nachrichtliches“ ersetzt werden. Der Eigentümer würde dann von der Eintragung ins Denkmalbuch nur noch schriftlich benachrichtigt werden. Was auf den ersten Blick fortschrittlich anmutet, ist in der Praxis jedoch lediglich eine Arbeitserleichterung für die obere Denkmalschutzbehörde. In beiden Fällen nämlich bleibt dem Eigentümer nach dem Eintrag ins Denkmalbuch der Weg vor die Gerichte. Und die haben im Zweifelsfalle zu entscheiden, ob Denkmalschutzauflagen wirtschaftlich zumutbar sind oder nicht. wera