Härtling-No-Velle

Peter Härtlings neue Novelle „Bozena“ kommt vorerst nicht in die Buchläden. Wie der Verlag Kiepenheuer & Witsch am Mittwoch in Köln mitteilte, mußte er die geplante Auslieferung stoppen, nachdem der Hamburger Luchterhand Verlag eine Einstweilige Verfügung gegen seinen ehemaligen Autor erwirkt hat. Der Kölner Verlag verwies darauf, daß Peter Härtling bereits Anfang 1994 seine Verträge mit dem zu dieser Zeit in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Haus Luchterhand gekündigt habe. Zugleich habe der Autor bei einem Hamburger Gericht eine Feststellungsklage erhoben, um die Aufhebung seines Vertrages bestätigen zu lassen. „Es ist ohne Beispiel, daß ein Verlag sich über die berechtigte Kündigung eines Autors hinwegzusetzen sucht“, betonte Kiepenheuer.

Der neue Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter von Luchterhand, Dietrich von Boetticher, verteidigte auf dpa-Anfrage seinen Schritt. „Das Werk Peter Härtlings ist für den Neuaufbau bei Luchterhand kein Vermögenswert, sondern ein ideeller Wert“, sagte von Boetticher. Deshalb habe er sich nicht auf den Verkauf der Härtling-Rechte an Kiepenheuer einlassen wollen. Bei Luchterhand erscheinen Peter Härtlings „Gesammelte Werke in neun Bänden“. Bislang liegen vier Bände vor.

Härtling selbst kommentierte den gerichtlichen Einspruch des Luchterhand Verlages mit den Worten: „Dieser rechtliche Schritt findet bei mir kein Verständnis; er entsetzt mich.“ Er habe Luchterhand auch in schwieriger Situation die Treue gehalten. Nun fordere der Verlag „die Ware Literatur und den Sklaven Autor“ zurück. Härtling kündigte an, er werde sich darauf nicht einlassen.