Gegendarstellung-betr.: "Nachrichtenehrlich und zuverlässig?", taz vom 1.8.94

In Ihrem Artikel vom 1. August „Nachrichtenehrlich und zuverlässig?“ über den Einsatz des „V-Mannes“ Bernd Schmitt in der Solinger rechtsextremen Szene durch die Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein- Westfalen zitieren Sie angebliche Äußerungen meinerseits, wonach ich „die lange Dauer der Zusammenarbeit als unverantwortlich“ bezeichnet hätte. Weiter wird mir – in Anführungsstrichen zitiert – folgende Äußerung in den Mund gelegt: „Der müßte als Quelle sofort durchs Raster fallen. Gerade bei den Rechtsextremisten, wo wir um Quellen gar nicht so verlegen sind.“ Hierzu stelle ich fest: 1. Die mir in den Mund gelegten Äußerungen habe ich nicht getan. Richtig ist vielmehr, daß ich mich weder gegenüber Presseorganen noch gegenüber Dritten zu dem Sachverhalt geäußert habe. 2. Inhaltlich entsprechen die mir zugeschriebenen Äußerungen nicht meiner Meinung. Sie sind sachlich falsch. 3. Ich habe mich weder vor noch nach meinem Eintritt in den Ruhestand am 31. August 1987 über eine Verfassungsschutzbehörde öffentlich kritisch geäußert.

Wilfrid Graf von Hardenberg

Wilfrid Graf von Hardenberg, ehemaliger Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz in Nordrhein- Westfalen, hat sich natürlich nicht zu dem Solinger V-Mann Bernd Schmitt geäußert. Zu dieser Zeit war Hardenberg längst in Pension. Aufgrund eines Übermittlungsfehlers entstand der Eindruck, mit dem V-Mann sei Schmitt gemeint. Gegenüber dem Stern hat sich Hardenberg dagegen sehr wohl kritisch über eine VS-Behörde geäußert. Im Stern Nr. 17/1987 kritisierte er den Einsatz eines V-Mannes bei der „Nationalistischen Front“ genau mit den von ihm jetzt bestrittenen Äußerungen. Eine Gegendarstellung gegenüber dem Stern hat von Hardenberg damals nicht erwirkt.Die Redaktion