Gegen Abschiebeknast

■ Mahnwachengruppe übergab Staatsrat Hannemann Unterschriften

Das Bremer Landgericht hat vor kurzem die Unterbringung von zwei Abschiebehäftlingen in der Ostertorwache für nicht menschenunwürdig erklärt. Doch werden aus solchen Urteilen ja oft verschiedene Schlußfolgerungen gezogen.

Die Mahnwachengruppe, die donnerstäglich vor dem Abschiebeknast Ostertorwache demonstriert, übergab Staatsrat Volker Hannemann gestern einige hundert Unterschriften. Sie hatte die Hoffnungen, das Urteil zum Anlaß nehmen zu können, um auch auf weitere Mißstände bei der Unterbringung abgelehnter AsylbewerberInnen aufmerksam machen zu können. Doch – so ließ Staatsrat Volker Hannemann schnell erkennen – wird sich grundlegend vorerst nichts ändern. Schließlich sei seitens des Gerichtes nur in zwei Fällen unmenschliche Haftbedingungen festgestellt, und diese Mängel seien nun behoben worden.

Hannemann versuchte, jeglicher Diskussion über die Menschlichkeit der Haftbedingungen auszuweichen. So wurde die Frage beantwortet, ob das Einsperren von drei Menschen verschiedener Sprache und Kultur in einer einzigen engen Zelle mit Klo vereinbar sein kann mit der Menschenwürde, wie sie im Grundgesetz postuliert wird. ar