Niedersächsische Ozon-Vorschaltverordnung

■ Monika Griefahn folgt Joschka Fischer – und will ihn später sogar grün überholen

Hannover (taz) – Termingerecht zum Ende des Hochsommers hat Niedersachsen ab sofort und vorläufig die hessische Sommersmog-Verordnung übernommen. Das Landeskabinett segnete gestern in Hannover eine niedersächsische „Ozon-Vorschaltverordnung“ ab, die wie in Hessen und in Schleswig-Holstein bei erhöhten Ozonkonzentrationen Tempo 90 auf Autobahnen und Tempo 80 auf den übrigen Straßen vorschreibt. Die jetzt kurzfristig erlassene Vorschaltverordnung ist bis zum 1. Oktober 1997 befristet und soll schnellstmöglich durch die eigentliche, schärfere niedersächsische Ozonverordnung abgelöst werden, die Umweltministerin Monika Griefahn bereits vor einigen Monaten angekündigt hatte. Die werde auch Fahrverbote und Einschränkungen für die Industrie vorsehen, könne aber frühestens Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, da vorher noch Kommunen und Verbände anzuhören seien, sagte die niedersächsische Umweltministerin gestern. Außerdem dränge Niedersachsen weiterhin auf einheitliche Maßnahmen aller Länder gegen den Sommersmog und für eine Verschärfung des Bundesemissionsschutzgesetzes. Die jetzt in Hannover erlassene Verordnung läßt zu, daß Autofahrer, die sich nicht an Tempo 90 oder 80 halten, für ihre Geschwindigkeitsübertretungen ganz normal nach dem Bußgeldkatalog bestraft werden.

Landesweiter Ozonalarm wird ausgelöst, wenn bei austauscharmer Wetterlage an drei mindestens 50 Kilometer auseinanderliegenden Meßstellen der Ozon-Grenzwert von 215 Mikrogramm überschritten wird. Dabei gilt im flachen Niedersachsen die Wetterlage auch dann noch als austauscharm, wenn der Wind mit einer Geschwindigkeit von bis zu drei Metern pro Sekunde weht.

Nach Berechnungen des Umweltministeriums hätten in diesem Jahr an vier Tagen in Niedersachsen Fahrverbote veordnet werden müssen, wenn die Verordnung bereits vor dem Sommer erlassen worden wäre. Nunmehr würden für die Autofahrer von Hessen bis Schleswig-Holstein einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, falls die heiße Witterung in diesem Jahr noch einmal zurückkehre. Jürgen Voges