„War nur ein Test ...“

■ Sachsen-Anhalts Datenschützer bestätigt illegale Namenslisten

Berlin (taz) – Im Magdeburger Wahlamt bemüht man sich um Schadensbegrenzung, nachdem die „Partei der Arbeitslosen und sozial Schwachen“ (Pass) publik gemacht hatte, daß illegal Listen von Parteienunterstützern angefertigt wurden. „Das waren nur Testlisten mit Phantasienamen“, beruhigt die stellvertretende Leiterin Barbara Kummer. Und findet es eine bodenlose Unverschämtheit, daß der Pass-Funktionär Frank Knüppel die Listen auf einem Amtsschreibtisch entdeckt, beäugt und als unerlaubt erkannt hat. „Jetzt kommt keiner mehr in die Amtsstube“, sagt Kummer und versichert, daß es software-technisch gar nicht möglich sei, im Computer die Personalien der Unterstützer mit der unterstützten Partei zu verbinden. Sachsen-Anhalts Datenschützer Klaus-Rainer Kalk indes bestätigt die illegale Datensammlung. Aufgrund einer Beschwerde wies er die Wahl-Ämter an, alle diesbezüglichen Daten zu löschen. Am 11. August kontrollierten zwei seiner Angestellten Computer und Akten des Magdeburger Wahlamtes und stellten die Löschung der Listen fest. „Die Dateien sind nicht wiederzubeleben.“ Ob jedoch ein findiger Mitarbeiter zuvor einen Ausdruck gemacht hat, kann auch Kalk nicht wissen.

Der Grund für die Datensammlung allerdings ist derart einleuchtend, daß man sich wundert, warum diese Technik nicht weiter verbreitet ist. Hintergrund ist die Vorschrift, daß jede noch nicht zur Bundestagswahl zugelassene Partei pro Bundesland 2.000 Unterstützerunterschriften vorweisen muß. Dabei darf jeder Wahlberechtigte nur eine einzige Unterstützung leisten. Sympathisiert er doppelt, so werden beide Stimmen ungültig. Das Wahlamt überprüft nun, ob ein Wähler bereits einmal eine Unterstützung geleistet hat. Ist dies der Fall, so muß die Doppelung gefunden werden – nur wie, wenn die unterstützte Partei nicht vermerkt ist? So bleibt dem Landeswahlleiter nur, per Hand und Fuß sämtliche eingereichten Formulare aller neuen Parteien durchzugehen, bis er die Doppelung findet. In Sachsen-Anhalt wären dies rund 10.000 gewesen.

„Das ist tatsächlich die einzig erlaubte Art“, bestätigt Uwe Paul Söker, Landeswahlleiter von Sachsen-Anhalt. Und da die oftmals undurchführbar ist, hat man einen zweistelligen Puffer eingebaut. So sollte jede Partei etwa 2.050 Stimmen vorweisen, damit sie trotz etwaiger Doppelungen zugelassen werden kann. Wie es zu den Verfehlungen kommen konnte, die außer in Magdeburg auch in Dessau, Weißenfels und Köthen ausgemacht wurden, ist Söker ein Rätsel: „Wir haben die Wahlämter am 13. Mai und am 11. Juli schriftlich darauf aufmerksam gemacht, daß die Unterstützervermerke ohne Angabe der Partei zu erfolgen haben.“ Michaela Schießl