Klage für Pressefreiheit

■ Journalisten gegen Gesetz im Saarland

Berlin (taz) – Alle verantwortlichen Redakteure der Saarbrücker Zeitung haben den deutschen Journalisten-Verband (djv) beauftragt, in ihrem Namen Verfassungsbeschwerde gegen das saarländische Pressegesetz einzureichen. Der djv wendet sich damit vor allem gegen das Gegendarstellungsrecht, das nach seiner Auffassung die Pressfreiheit in verfassungswidriger Weise einschränkt.

Nach dem von Ministerpräsident Oskar Lafontaine initiierten neuen Pressegesetz ist es den Redaktionen untersagt, einen redaktionellen Zusatz unter Gegendarstellungen zu veröffentlichen. Gegendarstellungen müssen aber ausdrücklich nicht der Wahrheit entsprechen. Dies verstoße gegen das Wahrhaftigkeitsgebot und gegen die Verpflichtung der Presse, ihre Leserschaft sachgemäß zu informieren, so der djv.

Auch die Tatsache, daß die Gegendarstellung jeweils an exakt gleicher Stelle wie der betreffende Artikel zu veröffentlichen ist, läßt sich nach djv-Auffassung nicht mit der gängigen Rechtsprechung und der Pressefreiheit vereinbaren. Aufgrund des seit Juli geltenden Gesetzes mußten Gegendarstellungen schon entsprechend plaziert werden. BD