Mann bleibt

■ Oberverwaltungsgericht: Keine Rechtsfehler bei Berufung Mattenklotts zum FU-Professor / Claudia Brodsky unterliegt

Das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Antrag der US-amerikanischen Literaturwissenschaftlerin Claudia Brodsky auf eine einstweilige Anordnung gegen eine Berufungsentscheidung des Wissenschaftssenators abgelehnt. Obwohl Claudia Brodsky vom Fachbereich Germanistik der Freien Universität auf Platz eins der Berufungsliste für die C4-Professur gesetzt worden war, hatte Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU) den Zweitplazierten, Professor Gert Mattenklott (Marburg), berufen. Senator Erhardt hatte zwar öffentlich immer wieder erklärt, Professor Mattenklott sei der Qualifiziertere der beiden, hat dabei aber verschwiegen, daß er zunächst Brodsky berufen wollte.

Dies geht aus der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes hervor, wonach Erhardt am 2.März 1994 verfügt hat, Brodsky zu berufen. Doch noch bevor diese Entscheidung umgesetzt werden konnte, änderte Erhardt seine Meinung, nachdem am 3. März ein Professor des Instituts für Vergleichende Literaturwissenschaft schriftlich zugunsten von Mattenklott interveniert hatte. Bereits einen Tag später teilte Erhardt dem FU-Präsidenten seinen Meinungsumschwung mit und berief mit Schreiben vom 15. März Gert Mattenklott.

Wie bereits das Verwaltungsgericht im Mai konnte jetzt auch das Oberverwaltungsgericht „weder inhaltlich noch im Verfahren Rechtsfehler“ erkennen. Die Bevorzugung von Frauen sei nach dem Landesgleichstellungsgesetz von Berlin nur bei gleicher Qualifikation möglich. Der Senator habe seine Entscheidung für Mattenklott damit begründet, dieser sei qualifizierter. Dies wird als Begründung anerkannt, obwohl den Gerichten bekannt ist, daß Erhardt nach einer Intervention eines Professors seine Meinung geändert hat.

„Das Gericht überläßt die Gleichstellung von Frauen im Wissenschaftsbereich der Willkür des Wissenschaftssenators“, kommentierte die Frauenbeauftragte der Freien Universität, Christine Färber, das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes. Sie bewerte die Entscheidung Erhardts nach wie vor als „politischen Skandal“. Die Urteile zeigten deutlich die Unzulänglichkeit des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes. Wenn Frauen in der Wissenschaft eine Perspektive erhalten sollten, müßten dringend Ergebnisquoten und Sanktionen nach hessischem Vorbild etabliert werden. Dorothee Winden