Mit SS-Runen zum Veteranentreffen

■ „Verfassungswidrige Zeichen“: Jürgen Rieger zu 7200 Mark Geldstrafe verurteilt

Der Hamburger Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger ist gestern vom Amtsgericht Blankenese wegen „Verwendung von verfassungswidrigen Zeichen“ zu einer Geldstrafe von 7200 Mark (60 Tagessätze) verurteilt worden. Damit blieb Amtsrichterin Inge Marks deutlich unter dem Votum von Staatsanwalt Dietrich Klein, der 24.000 Mark Geldstrafe gefordert hatte. Marks: „Es ist traurig, wenn jemand ohne erkennbaren Anlaß im Kampfanzug und Wehrmachtsauto unterwegs ist.“

Der eigentliche Sachverhalt war unstrittig. Rieger befuhr am 12. April vergangenen Jahres mit einem restaurierten VW-Kübelwagen der SS-Panzerdivision „Hitlerjugend“ die Landstraße nach Barsbüttel – vorneweg der Hamburger Vorsitzende der Nationalen Liste, Thomas Wulff, in einem alten Opel-Blitz. Beide wollten zu einem „Veteranentreffen“ auf dem Bundeswehrübungsplatz Höltigbaum.

Auf dem Rieger-Fahrzeug befanden sich manipulierte SS-Runen sowie die „taktischen Embleme“ der SS-Panzerdivision. Rieger hatte argumentiert, daß das Anbringen der Divisionszeichen keine Straftat darstelle, weil es Zeichen einer ganz normalen Wehrmachtseinheit seien und er den Wagen originalgetreu habe herrichten wollen. Da die SS-Runen durchgestrichen waren, habe es sich nur um „vier Balken“ gehandelt.

Das sah Amtsrichterin Inge Marks allerdings anders: „Entscheidend ist: Es sieht aus, als ob das Sieg-Runen sind.“ Daher sei nicht ausschlaggebend, „ob die Verbindung der Zeichen durch einen kleinen Strich unterbrochen ist, wenn man ganz dicht rangeht“.

Und auch die Verwendung der „taktischen Abzeichen“ sei verboten. Zwar seien die SS-Divisionen während des 2. Weltkriegs zunächst „ganz normale Wehrmachtsverbände“ gewesen, spätestens nach dem Hitlerattentat 1944 hätten die SS-Panzerdivisionen aber „ausschließlich aus Freiwilligen der Hitlerjugend“ bestanden, die auf den „aktiven Kampf für den Nationalsozialmus“ eingeschworen waren. Marks: „Die in diesem Wappen enthaltenen Sieg-Runen sind strafbar.“ Es sei ein Unding gewesen, „in derartiger Aufmachung die Straße mit einem Wehrmachtsfahrzeug zu befahren“. Die Richterin weiter: „Ich nehme Ihnen nicht ab, daß die Fahrt allein privaten Interessen galt. Das sollte eine Provokation darstellen.“ Kai von Appen