Charlotte Höhn vom Dienst suspendiert

■ Konsequenz nach rassistischen Äußerungen / Bevölkerungsinstitut auf dem Prüfstand

Berlin (taz) – Charlotte Höhn ist vom Dienst suspendiert worden. Nach einem der taz vorliegenden Vermerk muß die Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung vorerst zwei Monate lang auf die Ausübung ihrer Amtsgeschäfte verzichten. In dieser Zeit soll ein Untersuchungsführer das Institut unter die Lupe nehmen, dann wird endgültig entschieden. Bis dahin wird der Präsident des Statistischen Bundesamts das Institut leiten. „Unter Umständen“, so heißt es in dem Vermerk des Innenausschusses weiter, „wird das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung aufgelöst und in das Statistische Bundesamt eingegliedert.“ Schon jetzt bilden Bundesinstitut und Statistisches Bundesamt eine Verwaltungseinheit.

Charlotte Höhn hatte am Samstag vergangener Woche vorzeitig die Weltbevölkerungskonferenz in Kairo verlassen müssen, nachdem die taz Auszüge aus einem Interview mit ihr veröffentlicht hatte. Darin hatte die Bevölkerungswissenschaftlerin, befragt nach dem nationalsozialistischen „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, die Frage gestellt, ob es vielleicht gut sei, wenn kranke Menschen sich auch noch vermehrten. Außerdem, so Höhn, sei es „leider statistisch nachweisbar“, daß es Unterschiede in der Intelligenzverteilung gebe. So sei „die durchschnittliche Intelligenz der Afrikaner niedriger als die anderer“. Das Wort „Rassen“ hatte sie gerade noch vermieden, aber bedauert, daß man diesen Begriff heute nicht mehr verwenden dürfe.

Nachdem die einschlägigen Passagen auch in verschiedenen Rundfunksendern zu hören waren, mehrten sich im Verlauf der vergangenen Woche die Forderungen nach ihrer Abberufung. Das zuständige Bundesinnenministerium hatte sich zunächst vor die Professorin gestellt, zumal sie in der deutschen Delegation in Kairo eine zentrale Stelle einnahm.

Nicht geäußert haben sich bis heute die verschiedenen bevölkerungswissenschaftlichen Fachvereinigungen, in deren Vorständen Höhn sitzt. Charlotte Höhn selbst hatte ganze fünf Tage gebraucht, bis sie in einer Stellungnahme die Vorwürfe unfreiwillig mehr bestätigte als widerlegte: Sie habe es „im Rahmen eines Exkurses über Toleranz und Freiheit des Denkens beispielhaft als Denkverbot bezeichnet, wenn man es für unzulässig erklärt, daß man sagt, daß die durchschnittliche Intelligenz der Afrikaner niedriger ist als die anderer“. Nach ihrer Rückkehr aus Kairo mußte Höhn auch gegenüber dem Innenministerium eine dienstrechtliche Erklärung abgeben. Diese sei, so das Ministerium jetzt, jedoch nicht ausreichend zur Gewinnung eines abschließenden Urteils. Susanne Heim