Mord nicht nachweisbar

Ein 29jähriger Berufsloser ist zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er eine 22jährige Jugoslawin mit Benzin übergossen und ihren Feuertod verschuldet hat. Ein Tötungsvorsatz war nach Ansicht der Strafkammer aber nicht nachzuweisen. Ein 21jähriger Komplize, der den Benzinkanister aus dem Kofferraum seines PKWs geholt hatte, kam mit einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren davon. Die Anklageschrift war von Mord aus Grausamkeit ausgegangen. In sei

ner Wohnung in Oberschöneweide fühlte sich der Ältere am 21.1.94 von Landsleuten der jungen Frau bei einem Trinkgelage bedroht. In der Annahme, die Jugoslawen würden gegen ihn gewalttätig, wollte er von der Frau Einzelheiten wissen. Als dies mißlang, verfolgte er die aus Angst Flüchtende mit seinem Freund in dessen Trabant und zwang die Frau zum Einsteigen. Weil die Frau keine Auskünfte gab, ließ er den Trabantfahrer einen Kanister holen, übergoß die Frau mit Benzin und zündete sie schließlich mit einem Feuerzeug an. Das Gericht folgte der Darstellung des Berufslosen, wonach er die Frau nur ängstigen wollte.