Die tapferen Kommerzfunkwächter ...

■ ... wollen die Monopolbildung im TV-Bereich jetzt endlich in den Griff kriegen

Bisher sind alle Versuche gescheitert, die Konzentrationsprozesse im kommerziellen Fernsehen zu kontrollieren, geschweige denn aufzuhalten. Jetzt nehmen die Direktoren der Medienanstalten mit Vorschlägen für die anstehende Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages einen neuen Anlauf.

Bisher gilt, daß ein TV-Veranstalter höchstens zwei Vollprogramme verbreiten darf. Dabei ist es keinem Gesellschafter erlaubt, mehr als 49,9 Prozent der Senderanteile zu besitzen. Er darf aber an zwei anderen Vollprogrammen mit je höchstens 24,9 Prozent beteiligt sein. Mit diesen Bestimmungen sollte eine Monopolisierung des TV-Marktes verhindert werden. Die Mühe war vergebens.

Zwei mächtige Veranstaltergruppen beherrschen heute das bundesdeutsche Privatfernsehen. Der Filmhändler Leo Kirch und sein Finanzier Otto Beisheim (Metro, Kaufhof, TUI) bilden das eine Machtzentrum mit den Sendern Sat.1, Pro 7, Kabelkanal und dem DSF. Auf der anderen Seite steht der weltweit zweitgrößte Medienkonzern Bertelsmann mit den Sendern RTL, Vox und RTL 2.

Die neuen Vorschläge der Direktoren legalisieren jetzt im nachhinein die faktische Entwicklung. In Zukunft soll ein Sender zu hundert Prozent einem Eigner gehören dürfen. Zum Schutz der Meinungsvielfalt wird dafür eine Grenze bei den Zuschaueranteilen gezogen. Wer mehr als 25 Prozent der TV-Konsumenten auf seine Sender vereint, darf sich nicht an weiteren Programmen beteiligen.

Da bei der Berechnung des Zuschauermarktanteils nicht nur die kommerziellen Programme, sondern auch die öffentlich-rechtlichen einbezogen werden, sinkt der Anteil der Privatsender natürlich. Es bleibt deshalb fraglich, ob die 25-Prozent-Grenze real überhaupt erreicht werden kann. Beim derzeitigen Stand müßten weder Kirch noch Bertelsmann einen ihrer Sender aufgeben.

Dem Einfluß der Programmlieferanten wollen die Kontrolleure dadurch Rechnung tragen, daß diese wie ein Anteilseigner behandelt werden, wenn sie mehr als 20 Prozent eines Senderprogramms zuliefern. Das dürfte vor allem Kirch schmerzen, der formell bei Pro 7 und dem Kabelkanal nicht beteiligt ist, über Programmlieferungen aber dort das Sagen hat.

Letztlich sehen die Medienkontrolleure keine Chance mehr, etwas an den bestehenden Machtverhältnissen zu ändern. Ihre Hoffnungen richten sich jetzt voll und ganz auf die Kontrolle der heraufdämmernden digitalen TV-Zukunft mit ihren mehreren hundert Kanälen. Zur Vielfaltsicherung sollen Unternehmen vom Pay-TV ausgeschlossen werden, die im werbefinanzierten Kommerzfunk 30 Prozent des Zuschauermarktes beherrschen. Kritisch äußern sich die Kontrolleure auch zur von Bertelsmann, Kirch und der Telekom gegründeten Media Service GmbH. In diesem Zusammenhang forderten sie eine Trennung von Programmveranstaltern und Dienstleistungsunternehmen. Dabei scheinen sie aber selbst nicht an die Durchsetzbarkeit ihrer Forderung zu glauben: Pay-TV-Veranstaltern soll eine Beteiligung von bis zu 24,9 Prozent an einer Servicegesellschaft erlaubt werden.

Letztlich jedoch entscheiden sowieso die Länder über eine Verschärfung des Rundfunkstaatsvertrages und damit über die Kontrollbefugnisse der Medienanstalten. Die Ministerpräsidenten aber werden, wie die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, bei ihren medienpolitischen Weichenstellungen vorwiegend von Standortinteressen geleitet. Insofern dürfte Rudolf Scharping des Zuspruchs seiner Kollegen sicher sein. Ende Juli schrieb der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD- Kanzlerkandidat an die Verleger und Intendanten: „Bundesdeutsche Unternehmen müssen groß genug sein, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können; an Stelle kleinkarierter Wettbewerbsbeschränkungen sollten offenere Regelungen treten.“ Dem dürfte sein Bonner Widerpart sicher zustimmen. Philippe Ressing