Bienen stören nicht

■ Gericht wies Anwohnerklage zurück

Der heimische Honig bleibt gesichert: Bienen stören nicht, auch wenn deren Stöcke dicht an einem reinen Wohngebiet stehen. Das entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az. 5 S 2352/92).

Eine Frau, die am Rand eines Wohngebiets lebte, hatte geklagt, sie könne ihren Garten nicht mehr nutzen, weil sie einen Herzschrittmacher trage, so daß jeder Bienenstich für sie außerordentlich gefährlich sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Die Stöcke stünden zwar in der Nähe, aber außerhalb des Wohngebietes. Der Besitzer sei deshalb nur zu allgemeiner Rücksichtnahme verpflichtet, und die erfülle er: Um die Stöcke herum habe er Büsche gepflanzt, die die Bienen auf eine Flughöhe von drei Metern lenkten.

Sollte dennoch ein Tier in den Garten der Frau kommen, verhalte es sich scheu. „Zu einer Kollision kann es nur kommen, wenn sich ein Mensch in der Nähe des Bienenvolkes in Höhe der Flugbahn aufhält oder eine Biene direkt angreift“, befand das Gericht. Eine Gefährdung der Klägerin sei wenig wahrscheinlich. ötm