piwik no script img

Bienen stören nicht

■ Gericht wies Anwohnerklage zurück

Der heimische Honig bleibt gesichert: Bienen stören nicht, auch wenn deren Stöcke dicht an einem reinen Wohngebiet stehen. Das entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az. 5 S 2352/92).

Eine Frau, die am Rand eines Wohngebiets lebte, hatte geklagt, sie könne ihren Garten nicht mehr nutzen, weil sie einen Herzschrittmacher trage, so daß jeder Bienenstich für sie außerordentlich gefährlich sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Die Stöcke stünden zwar in der Nähe, aber außerhalb des Wohngebietes. Der Besitzer sei deshalb nur zu allgemeiner Rücksichtnahme verpflichtet, und die erfülle er: Um die Stöcke herum habe er Büsche gepflanzt, die die Bienen auf eine Flughöhe von drei Metern lenkten.

Sollte dennoch ein Tier in den Garten der Frau kommen, verhalte es sich scheu. „Zu einer Kollision kann es nur kommen, wenn sich ein Mensch in der Nähe des Bienenvolkes in Höhe der Flugbahn aufhält oder eine Biene direkt angreift“, befand das Gericht. Eine Gefährdung der Klägerin sei wenig wahrscheinlich. ötm

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen