Gegendarstellung

■ betr.: "Gregor Gysi, 46", taz vom 23.9.94

In ihrer Ausgabe vom 23. September 1994 auf der Seite 13 schrieb die „tageszeitung“ unter der Überschrift „Gregor Gysi, 46“:

„Gysi trat schon 1967 in die SED ein; der gelernte Rinderzüchter und promovierte Jurist hielt in seiner Dissertation ,die Einschränkungen in der Meinungsfreiheit und die Allmacht der Sicherheitsorgane für notwendig‘.“

Diese Behauptung ist unwahr.

Richtig ist, daß ich den von Ihnen zitierten Satz in meiner Dissertation weder wörtlich noch sinngemäß geschrieben habe.

Bonn, 23. September 1994,

Dr. Gregor Gysi

Anmerkung der Redaktion

Das von Gregor Gysi beanstandete Ziat findet sich in dem von JournalistInnen gern benutzten Munzinger-Archiv wieder. Dort heißt es: „Nach dem Abitur absolvierte G. [Gysi, d. Red.] eine Ausbildung zum Facharbeiter für Rinderzucht. ... In seiner Dissertation hielt er ,die Einschränkungen in der Meinungsfreiheit und die Allmacht der Sicherheitsorgane für notwendig.‘“