Verwaltungsgericht löst den Staat Zaire auf

■ Kein Asylanspruch für Zairer in BRD

Hannover (taz) – Der Staat Zaire, dessen Diktator Mobutu wieder auf bundesdeutsche Entwicklungshilfe hoffen kann, existiert überhaupt nicht mehr. Diese Auffassung vetreten zumindest deutsche Verwaltungsgerichte, wenn es um die Abschiebung und Nichtanerkennung von Flüchtlingen aus Zaire geht. Aus Anlaß der „Woche des ausländischen Mitbürgers“ hat der Flüchtlingshilfeverein Asyl e.V. in Goslar jetzt auf eine Reihe höchst absurder, aber durchaus nicht ungewöhnlicher Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig hingewiesen. Das Gericht verweigert darin Flüchtlingen aus Zaire Schutz, weil in ihrem Heimatland „rechtlose Zustände“ herrschten. In Zaire habe das staatliche Gewaltmonopol als Grundvoraussetzung der Staatsbildung aufgehört zu exisieren, stellten die Braunschweiger Richter etwa kürzlich in einer Entscheidung gegen einen zairischen Oppositionellen fest. Ohne Staat aber könne es auch keine politische Verfolgung geben.

Nach Auffassung der Braunschweiger Richter läßt sich „die Situation in Zaire derzeit am besten als Anarchie beschreiben“. Die Bevölkerung dort sei den Willkürakten der Soldaten fast schutzlos ausgesetzt. Eine unabhängige Justiz existiere nicht mehr. In den Gefängnissen drohe Krankheit oder Tod. Verpflegung und Versorgung der Gefangenen würden nicht mehr vom Staat, sondern wenn überhaupt, von caritativen Organisationen bereitgestellt. Bestimmte Personen und Teile des Repressionsapparats agierten selbständig „sozusagen auf eigene Faust“. Auch sei es in der Hauptstadt Kinshasa in der Vergangenheit zu tagelangen Schießereien und Plünderungen gekommen. Auf insgesamt fünf Seiten beschreibt das Verwaltungsgericht durchaus kenntnisreich das „Chaos“ in Zaire und folgert daraus, daß „der Kläger keinen Anspruch auf Anerkennung als Asylbewerber“ oder auch nur auf vorübergehenden Schutz vor Abschiebung hat. Jürgen Voges