Privilegiert und zugebaut

■ NABU erklärt Naturschutzgesetz für rechtswidrig und überaltet

Das Hamburger Naturschutzgesetz ist veraltet und in Teilen sogar rechtswidrig. In einem 50 Seiten starken Papier kritisierte der Naturschutzbund Deutschland (NABU) gestern Lücken in dem seit 1981 nicht überarbeiteten Gesetz.

„Die Hamburger müssen ihren Naturschutz den bundesgesetzlichen Änderungen anpassen“, forderte Hans-Joachim Spitzenberger vom NABU. In der jüngst vollzogenen Verfassungsänderung war der Umweltschutz als Staatsziel aufgenommen worden. „Jetzt muß der Senat handeln, auch wenn die jetzige Bundesregierung nichts tut, weil sie kein Interesse am Umweltschutz hat“, so Spitzenberger.

Die wesentlichen Schwachstellen im Naturschutzgesetz: Die Grundsätze beschränken sich auf vier schwammig formulierte Punkte. Beispiel: „Natur und Landschaft sind so zu schützen, daß (...) Pflanzen- und Tierwelt gesichert sind“. Mindestforderung des NABU: Ein Katalog prägnant formulierter Schutzbestimmungen, die nicht am Menschen, sondern an der Natur als schützenswertes Gut ausgerichtet sind. Dazu gehört auch die Forderung nach ökologischer Landwirtschaft.

Rechtswidrig ist, so der Vorwurf des NABU, die derzeitige Praxis des Senats, riesige Flächen von der Eingriffs- und Ausgleichsregelung auszunehmen. Laut Vorschriften der Bundesgesetzgebung muß jeder Eingriff in die Natur an anderer Stelle ausgeglichen werden. Doch: „Der Hamburger Senat hat das gesamte Hafengebiet von dieser Vorschrift ausgenommen und für Eingriffe jeder Art für vogelfrei erklärt“, stellte Spitzenberger fest. Die Hafenerweiterung in Altenwerder wäre bei korrekter Einhaltung der Vorschriften „faktisch tot“.

Weder NABU noch andere Umweltschutzverbände können etwas dagegen tun, da eine notwendige Normenkontrolle nur von der Bürgerschaft beschlossen werden kann. Spitzenberger: „Wir brauchen das Recht auf Verbandsklage, damit Umweltorganisationen das Verwaltungshandeln überprüfen können.“ wie