Knast für Freim arkt-Schlägerei

■ Ehemaliger Meister im Thai-Boxen zu vier Jahren verurteilt

Unter ungewohnt strengen Sicherheitsvorkehrungen, denen nicht die Bremer 3.-Oktober-Hysterie, sondern „Anhaltspunkte, die nicht näher erläutert werden können“ zugrunde lagen, wurde der Prozeß gegen den ehemaligen Deutschen Meister im Thai-Boxen Detlef D. vor dem Bremer Schwurgericht beendet. (vergl. taz vom 8.9.94) Das Gericht erkannte auf Totschlag und gefährliche Körperverletzung und verhängte eine Gesamtstrafe von vier Jahren ohne Bewährung. Damit blieb es ein Jahr unter der Forderung des Staatsanwaltes. Anwalt Friedrich Behrendt hatte als Verteidiger unter Murren und deutlichen Unmutsbekundungen aus dem zahlreichen Publikum ein „maßvolles Urteil“ beantragt. Aus einer Rempelei und anfangs verbalen Auseinandersetzungen auf dem Bremer Freimarkt im vergangenem Jahr war eine Schlägerei entstanden, in deren Folge Detlef D. Andreas Heusel erstach und Klaus Hesse lebensgefährliche Verletzungen beibrachte, unter denen er bis heute leidet. Trotz einer Vielzahl von ZeugInnen konnte der Tathergang nicht geklärt werden. Staatsanwalt Frank Repmann sprach denn auch von einem Gerippe von Anhaltspunkten. Der hohe Alkoholisierungsgrad aller Beteiligten und insbesondere des Angeklagten (sein geschätzter Alkoholspiegel zur Tatzeit lag zwischen 2,35 und 3,5 Promille) schränkte seine Schuldfähigkeit zwar erheblich ein; aber die schweren Folgen der Tat konnte und wollte das Gericht nicht außer Acht lassen. Andreas Heusel hinterläßt eine behinderte Witwe und einen jetzt vierjährigen Sohn. Als der Großvater des Toten von der Tat erfuhr, erlitt er einen Schlaganfall und starb an den Folgen. Der Vater des Opfers trat als Nebenkläger auf und schilderte deutlich die Spur von Leid, die diese verhängnisvolle Schlägerrei durch seine Familie zog. Als ihn der Angeklagte um Verzeihung bat, reagierte er barsch und verweigerte diese. aba