Immer noch Warten auf Taschengeld

■ Sozialsenatorin will Lösung für Abschiebehäftlinge

Die Senatsverwaltung für Soziales wird Ende nächster Woche entscheiden, wie Abschiebehäftlinge das ihnen zustehende Taschengeld ausbezahlt bekommen. „Es gibt eine Tendenz, die Aufgabe dem Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben zu übertragen“, erklärte gestern Rita Hermanns, Pressesprecherin von Sozialsenatorin Ingrid Stahmer (SPD). Das Problem sei allerdings, daß dafür ein Gesetz geändert werden müsse und dadurch die Taschengeldzahlung verzögert werde. Zuständig für das Asylbewerberleistungsgesetz, auf dessen Grundlage das Taschengeld von wöchentlich 20 Mark gezahlt wird, sind nämlich die Bezirke.

Deshalb werde erwogen, die Auszahlung an die derzeit rund 200 Abschiebehäftlinge doch den Bezirken zu übertragen. Denkbar sei auch, daß ein Bezirk dies stellvertretend für alle anderen übernehme.

Die Senatsverwaltung für Soziales hatte ursprünglich angestrebt, daß die Polizei das Taschengeld unabhängig vom Asylbewerberleistungsgesetz auszahlt. Dies wäre das „schnellere und unkompliziertere Verfahren“ gewesen, so Hermanns. Die Polizei hätte das Taschengeld ohne Bedürftigkeitsprüfung auszahlen können, auch an Abschiebehäftlinge aus anderen Bundesländern. Doch der Innensenator fühlt sich dafür nicht zuständig.

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält ein Abschiebehäftling das Taschengeld nur, wenn er über keine eigenen Mittel verfügt. Für Abschiebehäftlinge aus anderen Bundesländern dürfen Berliner Behörden kein Taschengeld auszahlen. In diesem Fall muß der Antrag an die Gemeinde weitergereicht werden, der der Abschiebehäftling zugewiesen worden war. „Das ist ein langwieriges und kompliziertes Verfahren, das kann sich lange hinziehen“, befürchtet Hermanns.

Ende Juli hatte das Verwaltungsgericht festgestellt, daß alle ausreisepflichtigen Ausländer Anspruch auf Taschengeld haben. Seitdem ringt die Senatsverwaltung für Soziales um die Umsetzung des Urteils. Druck für eine schnelle Lösung kommt jetzt auch aus dem Ausländerausschuß des Abgeordnetenhauses. Dieser beschloß am Mittwoch einen Antrag von CDU und SPD, der den Senat auffordert, die Auszahlung des Taschengelds an Abschiebehäftlinge „unverzüglich zu gewährleisten“. Dorothee Winden