Bayern vorn: Abschiebung aus dem Kinderheim

■ Ausländerbeauftragte nennt einmaligen Fall

Gunzenhausen (epd/taz) – Der 16jährige Chinese Jun Jin soll am 20. Oktober aus einem Kinderheim im bayerischen Gunzenhausen ohne Begleitung in sein Heimatland abgeschoben werden. Dies sei der erste Fall, in dem ein Minderjähriger ohne den Schutz von Eltern oder Verwandten in ein außereuropäisches Land zurückgeschickt werde, erklärte gestern die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Cornelia Schmalz-Jacobsen.

Eine Nürnberger Initiative für Flüchtlingskinder hat inzwischen in einer Petition an den bayerischen Landtag gefordert, die Abschiebung auszusetzen. Vor einer Abschiebung müsse geprüft werden, „welches Schicksal ihn im Heimatland konkret erwartet“. Unklar ist, ob das bayerische Innenministerium die Abschiebung zumindest bis November aussetzen wird. Eine Sprecherin sagte, es müsse sichergestellt werden, daß der Junge in China von Verwandten aufgenommen werde oder „eine adäquate Betreuung“ erfahre. Falls dies bis zum 20. Oktober zufriedenstellend geklärt sei, werde der Chinese wie geplant zurückgeschickt.

Jun Jin war im Alter von acht Jahren von seiner Mutter verlassen worden. Mit seinem Vater, der sich vor zwei Jahren absetzte, lebte er in Holland. Von dort brachten ihn Landsleute nach Deutschland.

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende genießen in der Bundesrepublik keinen besonderen Rechtsschutz. Bisher haben die Bundesländer unbegleitete Jugendliche und Kinder aber nicht abgeschoben.