Maulkorb für Verfassungsschützer

Im Berliner Mykonos-Prozeß sollen aus Rücksichtnahme auf die deutsch-iranischen Beziehungen VS-Erkenntnisse „von erheblicher Bedeutung“ unter Verschluß bleiben  ■ Aus Berlin Vera Gaserow

Es wird ein Prozeßtag der vereitelten Chancen sein: Wenn am Freitag der Direktor im Bundesamt für Verfassungsschutz, Grünwald, im Berliner Mykonos-Prozeß in den Zeugenstand tritt, dann wird er auf die entscheidenden Fragen keine Antwort geben. Sein oberster Dienstherr, der Bundesinnenminister, hat ihm einen Maulkorb verpaßt. Auch nach nochmaligem Drängen des Berliner Kammergerichts lehnte Kanther es gestern ab, dem VS-Mann eine Aussagegenehmigung über einen internen Bericht zu erteilen, den Grünewald im Juni 1993 verfaßt hat. Dieser Bericht jedoch, so schreibt das Gericht, könnte „für die Klärung des Hintergrunds und der Begleitumstände“ des Anschlags, bei dem im September 1992 fünf iranische Oppositionelle ermordet wurden, „von erheblicher Bedeutung sein“.

Die „erhebliche Bedeutung“ des inzwischen auszugsweise bekannt gewordenen Verfassungsschutz-Papiers: Die iranische Botschaft in Bonn beherbergt unter ihrem diplomatischen Schutz seit Jahren die Westeuropazentrale des gefürchteten Geheimdienstes MOIS. Dessen Agenten sind für die Beobachtung und Ausforschung von iranischen Oppositionellen zuständig. Unter Federführung der Bonner Residentur des MOIS sei unter dem Codenamen „Bozorg Allawi“ auch das Mykonos-Attentat vorbereitet worden. Als Organisator des Anschlags vermutet der Verfassungsschutzbericht einen MOIS-Mitarbeiter namens Gholami. Zu ihm, so geht bereits aus einem früheren Verfassungsschutzpapier hervor, stand der Hauptangeklagte im Mykonos-Prozeß, der Iraner Kazem Darabi, in enger Verbindung.

Schon vor dem Attentat im Berliner Lokal „Mykonos“, so sagt der Bericht weiter, habe es Hinweise gegeben, daß die MOIS-Residentur im Bonner Botschaftsgebäude in terroristische Aktivitäten verwickelt sei. Ernst genommen wurden diese Hinweise von den deutschen Sicherheitsbehörden offenbar erst dann, als sie sich durch das Blutbad im „Mykonos“ auf grausame Weise bestätigten. Der Inhalt des 13seitigen Verfassungschutzberichtes könnte damit auch auf ein fahrlässiges Versagen der Sicherheitsbehörden hindeuten. Weit wichiger jedoch: der Bericht müßte eigentlich für die besonders von der deutschen Wirtschaft gefürchtete „Eiszeit“ in den deutsch-iranischen Beziehungen sorgen. Eine solche „Eiszeit“, nämlich hatte Kanzleramtsminister Schmidbauer für den Fall prognostiziert, daß sich eine Beteiligung der iranischen Regierung am Mykonos-Anschlag nachweisen lasse. Diesen Nachweis versucht man zumindest nicht nach außen dringen zu lassen: Von der Existenz des Verfassungsschutzberichts erfuhr das Berliner Kammergericht erst durch die Recherchen eines Anwaltes der Nebenkläger. Weder der Verfassungsschutz selbst noch der für die Geheimdienste zuständige Kanzleramtsminister Schmidbauer hatten Ermittler und Gericht von dem Papier informiert.

Die Weigerung des Innenministers, den Verfasser des Berichtes am Freitag über seine Erkenntnisse aussagen zu lassen, sei ein „politischer Skandal“, kommentierten gestern die Vertreter der Nebenklage. Für die Angehörigen der bei dem Attentat ermordeten fünf Iraner sei es „unerträglich, daß damit nicht alle Tatsachen auf den Tisch gelegt werden“. Innenminister Kanther lade durch die Behinderung der Aufklärung nahezu dazu ein, „weitere terroristische Akte zu begehen“. Der schriftliche Bericht wird mit einiger Sicherheit auch ohne ministeriellen Segen bei den Richtern des Mykonos-Verfahrens landen. Und denen liegen immerhin schon andere Geheimdienstberichte vor, in denen der Hauptangeklagte Darabi als Mitarbeiter des iranischen Geheimdienstes genannt wird und in denen der Iran „staatsterroristischer Aktivitäten“ und einer „organisierten Kriminalität höchster Ausprägung“ beschuldigt wird.