Von Organen und Gremien Kleine Einführung in die Hochschulpolitik

Wenn die Professoren nicht in allen wichtigen Gremien die Merheit haben, dann ist die Freiheit von Forschung und Lehre in Gefahr – so entschied es das Bundesverfassungsgericht vor 20 Jahren. Dieses Verdikt markiert seit dieser Zeit die Grenzen studentischer Einflußmöglichkeiten in der Hochschulpolitik.

In den universitären Gremien sind die Studierenden meist genauso stark – oder besser: schwach – vertreten wie der akademische Mittelbau und die sonstigen Mitar

beiter. Alle drei zusammen haben stets weniger Stimmen als die Professoren. Das wichtigste Gremium ist der für fast alles zuständige Akademische Senat (25 Mitglieder, davon vier Studierende). Das Konzil (61 Mitglieder, zehn Studierende) verabschiedet die Grundordnung und wählt den Präsidenten, der die Hochschule nach innen und außen vertritt. Als Alternative kann sich das Konzil auch für die Rektoratsverfassung entscheiden. Eine Berliner Besonderheit sind die Kuratorien, eine Mischung aus

universitärem und staatlichem Organ. Sie setzen sich aus Vertretern der Universität, des Senats von Berlin, des Abgeordnetenhauses, der Arbeitgeber sowie der Gewerkschaften zusammen. Auf Fachbereichsebene gibt es dann noch den Fachbereichs- oder (an der HU) Fakultätsrat (13 Mitglieder, 2 Studierende).

Neben den Organen, in denen alle Mitgliedergruppen sitzen, hat die Studentenschaft ihre eigene Vertretung. Das Berliner Hochschulgesetz läßt ihr in der noch un

ter dem rot-grünen Senat beschlossenen Fassung sogar die Tür zum allgemeinpolitischen Mandat offen – anders als in den übrigen Bundesländern. Das Studentenparlament (StuPa) hat 60 Mitglieder, die jedes Jahr neu gewählt werden – freilich mit einer erbärmlichen Wahlbeteiligung, die meist um die zehn Prozent liegt. Es wählt den AStA (Allgemeiner Studentenausschuß), an der HU RefRat (ReferentInnenrat), der die laufenden Geschäfte der Studentenschaft führt. rab