Der Konzessionsvertrag

... regelt, zu welchen Bedingungen ein Stromversorgungsunternehmen (hier HEW) eine Kommune (hier Hamburg) mit Strom versorgen darf. Darin wird insbesondere festgelegt, wieviel Geld der Stromversorger für die Nutzung städtischen Grundes (Kabel, Leitungen) an die Kommune bezahlen muß. Umstritten ist, wie weit die energiepolitischen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich der Stromversorger bewegen darf, per Konzessionsvertrag festgelegt werden darf. In Hannover und (demnächst) auch in Bremen wird im Konzessionsvertrag zumindest festgelegt, daß der Strom aus Industriebetrieben und Blockheizkraftwerken zu einem angemessenen Preis von den dortigen Stadtwerken abgenommen werden muß. uex