Tätigkeit eines Astrologen

■ betr.: „Geistige Tiefflieger“ (Per anerkanntem Fernkursus zum Sterndeuter), taz vom 23.9.94

Die Darstellung in oben angegebenem Artikel ist, was die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht betrifft, verkürzt und unzutreffend. Die ZFU hat nicht „inzwischen schon zurückgesteckt“, sondern die Unrichtigkeiten in den Pressemitteilungen von Herrn Dr. Niehenke gegenüber hier Anfragenden richtiggestellt.

Mit der Zulassung des Fernlehrgangs ist keine „staatliche Anerkennung eines Berufsbildes für Astrologen“ verbunden. Es wird lediglich geprüft, ob die Materialien geeignet sind, auf das definierte Lehrgangsziel hinzuführen, die Vertragsformulare den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Beschreibung des Fernlehrgangs, die Interessenten auf Anfrage zugesandt bekommen, den Lehrgang korrekt beschreibt. Nicht geprüft wird in diesem Zusammenhang das Lehrgangsziel. Sofern kein Verstoß gegen allgemeine Gesetze vorliegt, darf darauf von hier aus kein Einfluß genommen werden. Da der Beruf eines Astrologen ausgeübt wird und im Verzeichnis der Berufe der Bundesanstalt für Arbeit aufgeführt ist, ist unter diesem Aspekt kein Versagungsgrund für einen solchen Fernlehrgang gegeben. Mit der Zulassung wurde lediglich bestätigt, daß der Lehrgang geeignet ist, auf die Tätigkeit eines Astrologen nach den Grundsätzen des Deutschen Astrologenverbandes vorzubereiten. Eine Bewertung des Gegenstandes des Kurses ist damit nicht verbunden. Vennemann, Leiter der

Staatlichen Zentralstelle für

Fernunterricht, Köln