■ Krieg I
: Waffen meldepflichtig

Bonn (dap) – Unternehmen, die schwere Kriegswaffen ein- oder ausführen, müssen dies künftig melden. Die Kriegswaffenmelde- Verordnung (KWMV) muß noch den Bundesrat passieren. Erstmals sollten Unternehmen 1995 verpflichtet werden, dem Bundesausfuhramt ihre Importe und Exporte von 1994 zu melden, die über das Auswärtige Amt an das UN-Waffenregister weitergeleitet würden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.