Bundesrat stimmte Berliner Initiative zu

Der Finanzausschuß des Bundesrates hat gestern der Berliner Initiative zur Änderung des Vermögensgesetzes zugestimmt. Am Mittwoch hatte bereits der Rechtsausschuß der Länderkammer die Initiative mit klarer Mehrheit unterstützt. Mit dieser Entscheidung können nach den Worten von Finanzsenator Pieroth finanzielle Verluste für die östlichen Wohnungsbaugesellschaften verhindert werden. Nach der jetzigen Regelung sollen die Unternehmen, die noch nicht an Alteigentümer rückübertragene Häuser verwalten, Mieteinnahmen nur noch für die Betriebskosten und die Instandhaltung, nicht jedoch für den Verwaltungsaufwand verwenden. Die neue Regelung sieht nach Angaben Pieroths vor, daß die Gesellschaften bis zu 420 Mark jährlich pro Wohnung einbehalten dürfen. In Kraft treten soll sie am 1. Januar 1995.