■ Mit dem Seerecht auf du und du
: Küsten und Knollen

Berlin (taz) – Wenn sich nach dem nächsten Neujahrstag ein schrottreifer Tanker Deutschlands Küste auf mehr als 22 Kilometer nähert, muß er mit Stillegung rechnen. Die Ausweitung der Hoheitsgewässer von drei auf zwölf Seemeilen beschloß nun das Bundeskabinett. „Auch im Umweltbereich wird in der 12-Meilen-Zone künftig unser Recht gelten“, sagt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Dahinter fängt die 200-Meilen-Wirtschaftszone an, in der eingeschränkte Hoheitsrechte insbesondere für den Fischfang gelten.

Der Beschluß ist Teil der vor kurzem von Deutschland endgültig ratifizierten Seerechtskonvention, die am 16. November in Kraft tritt. Nachdem sich mehrere Industrienationen jahrelang geweigert hatten, den bereits 1982 ausgehandelten Völkerrechtsvertrag abzusegnen, hatte man es in Bonn plötzlich eilig: Voraussetzung dafür, daß Hamburg Sitz des neu eingerichteten Seegerichtshofs werden kann, war die Ablieferung der Beitrittsurkunde bei der UNO vor Mitte November.

Der Unterzeichnung durch die Industrienationen steht inzwischen nichts mehr im Wege, nachdem sie den ursprünglichen Vertragstext an entscheidenden Stellen verwässern konnten. 1982 hatten die Entwicklungsländer noch die Einrichtung einer Meeresbodenbehörde durchgesetzt. Sie hätte den Abbau der Rohstoffe auf dem Meeresgrund überwachen und einen Teil der Erlöse an alle Länder verteilen sollen. Doch mehrere Erst-Weltler verweigerten die Unterschrift.

Wann und wo eine Meeresbodenbehörde eingerichtet wird, ist noch unklar. Fest steht, daß sie nur sehr eingeschränkte Rechte haben wird. Sie wurde „wichtigen politischen und wirtschaftlichen Veränderungen angepaßt“, wie sich der Sprecher des Außenministeriums ausdrückt. Aber die im Tiefseebergbau engagierten Firmen haben zur Zeit ohnehin wenig Interesse an der Hebung der Manganknollen aus Kupfer, Kobalt, Nickel und Mangan vom Meeresgrund: Die Rohstoffpreise sind zu niedrig. Aber man baut vor. So hält die deutsche Preussag an ihrem Ausbeutungsanspruch im Südpazifik fest, der ihr laut einem Vertrag zwischen Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den USA zusteht. Annette Jensen