Stinkefinger von US-Verfassung geschützt

Stefan Effenberg konnte das natürlich noch nicht ahnen, als er dem Publikum bei der letzten Fußball-WM seinen Mittelfinger entgegenstreckte: der „Stinkefinger“ steht in den USA als Meinungsäußerung unter dem Schutz der Verfassung. Eine wegen der obszönen Geste verurteilte US-Bürgerin wurde am Mittwoch in der Berufungsinstanz mit der Begründung freigesprochen, daß das in der US-Verfassung zugesicherte Recht auf freie Meinungsäußerung diese Geste einschließe. Die 30 Jahre alte Kimberly Appelby war zu einem Bußgeld von 100 Dollar (umgerechnet etwa 150 Mark) und zur Erstattung der Gerichtskosten von 70 Dollar verurteilt worden, weil sie einem anderen Autofahrer den gestreckten Mittelfinger gezeigt hatte. Ihr Rechtsanwalt Philipp Berg machte in der Berufungsverhandlung geltend, daß seine Mandantin durch die Strafe in ihren Grundrechten verletzt worden sei.Foto:taz-Archiv