: Stinkefinger von US-Verfassung geschützt
Stefan Effenberg konnte das natürlich noch nicht ahnen, als er dem Publikum bei der letzten Fußball-WM seinen Mittelfinger entgegenstreckte: der „Stinkefinger“ steht in den USA als Meinungsäußerung unter dem Schutz der Verfassung. Eine wegen der obszönen Geste verurteilte US-Bürgerin wurde am Mittwoch in der Berufungsinstanz mit der Begründung freigesprochen, daß das in der US-Verfassung zugesicherte Recht auf freie Meinungsäußerung diese Geste einschließe. Die 30 Jahre alte Kimberly Appelby war zu einem Bußgeld von 100 Dollar (umgerechnet etwa 150 Mark) und zur Erstattung der Gerichtskosten von 70 Dollar verurteilt worden, weil sie einem anderen Autofahrer den gestreckten Mittelfinger gezeigt hatte. Ihr Rechtsanwalt Philipp Berg machte in der Berufungsverhandlung geltend, daß seine Mandantin durch die Strafe in ihren Grundrechten verletzt worden sei.Foto:taz-Archiv
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen