Ein Job a la Wedemeier

■ Bürgermeister will alten Freund und Ex-Staatsrat ohne Ausschreibung zum Brüsseler Bremen-Vertreter küren

„Freie öffentliche Ämter des höheren Dienstes sollen überregional ausgeschrieben werden.“ Erst im März hatte die Bürgerschaft diese Vorschrift des Bremer Beamtengesetzes als Folge des Postenvergabe-Filzes vergangener Jahre verschärft. Doch bereits bei einem der ersten Fälle, in denen die Neuregelung greifen müßte, droht sie jetzt schon wieder zu versagen.

Heute nämlich will Bürgermeister Klaus Wedemeier dem Senat seinen alten Freund und früheren Justiz-Staatsrat Manfred Mayer-Schwinkendorf als Nachfolger für die zur Europa-Abgeordneten aufgestiegene ehemaligen Leiterin des Bremer Brüssel-Büros, Karin Jöns, vorschlagen – und zwar ohne jede öffentliche Ausschreibung.

„Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich, weil es sich hier um ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürgermeister und dem Leiter des Brüssel-Büros handelt“, sagte der Leiter der Senatskanzlei, Andreas Fuchs, gestern dazu auf Anfrage. Ähnlich wie bei Staatsräten, persönlichen Referenten und Pressesprechern greife hier eine Ausnahmeregelung des Beamtengesetzes.

Diese Auffassung wird auch vom Justizressort geteilt. Michael Göbel, als Staatsrat für Justiz Nachfolger des 1991 von Henning Scherf in den Ruhestand geschickten Mayer-Schwinkendorf: „Die Idee, so zu verfahren wie Wedemeier es jetzt tut, kam von uns.“ Schließlich sei der Bürgermeister für die Bremer Europa-Politik zuständig, da habe er auch Anspruch auf einen Brüsseler Vertreter seines Vertrauens. Eine entsprechende Ausnahmeregelung des Beamtengesetzes sei daher in diesem Fall anzuwenden.

Anders sahen dies in der vergangenen Woche mehrere Senatoren, zum Beispiel Friedrich van Nispen, Helga Trüpel und Ralf Fücks, als Wedemeier seinen Besetzungs-Wunsch in der „Suppenrunde“ des Senats ankündigte. Fücks: „Die Grünen sind für eine öffentliche Ausschreibung, denn bei dieser entscheidenden Nahtstelle für die Bremer Interessen in Brüssel muß die bestmögliche Besetzung gewährleistet sein.“ Und das gehe – „völlig unabhängig von der Person Mayer-Schwinkendorf“ – nunmal nur per öffentlicher Ausschreibung.

Klaus Wedemeier ist dem Ex-Justizstaatsrat persönlich verbunden. Bereits zu Juso-Zeiten waren die beiden Politiker befreundet. In der ersten Hälfte der 80er Jahre bildeten sie dann ein festes Gespann: Wedemeier als SPD-Fraktionsvorsitzender und Mayer-Schwinkendorf als sein Geschäftsführer. Doch seit Henning Scherf den inzwischen zum Justiz-Staatsrat aufgestiegenen Mayer-Schwinkendorf im Oktober 1991 nicht übernahm, geht er bei 75 Prozent seiner Bezüge – wie neun weitere Ex-Staatsräte auch – in Bremen spazieren.

Bereits im September hatten Wedemeier und Finanzsenator Fluß einen ersten Vorstoß im Senat versucht, um ihren alten Genossen zum Brüsseler Bremen-Vertreter zu machen. Als „Wiederverwendung von Staatsräten a.D.“ präsentierten sie eine Regelung, nach der hochdotierte Posten künftig auch ohne Ausschreibung an Ex-Staatsräte vergeben werden dürfen. Schließlich würden damit Steuergelder für deren Pensionen gespart.

Doch der Versuch scheiterte. Der Justizsenator hielt eine solche Regelung nämlich für unvereinbar mit dem gerade novellierten Bremer Beamtengesetz. „Was da vorgeschlagen wurde, war nicht sehr überzeugend“, meint Justiz-Staatsrat Michael Göbel. Schließlich gebe es im Gesetz in Bezug auf Ex-Staatsräte keine Ausnahme von der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung. Und selbst deren Einfügung in ein erneut geändertes Bremer Beamtengesetz sei nicht unproblematisch, da sie mit dem Beamtenrechtsrahmengesetz des Bundes kollidieren könne.

Grundsätzlich spricht dennoch einiges für eine Wiederverwendungs-Regelung von Ex-Staatsräten. Von alleine kommen die nämlich nicht unbedingt auf die Idee, ihre satte Pension fürs Spazierengehen durch ein womöglich geringeres Gehalt für eine Arbeit im Öffentlichen Dienst wieder aufzugeben. Und zu einer Bewerbung auf eine öffentlich ausgeschriebene Stelle kann nach dem Beamtenrecht niemand gezwungen werden.

Diese allgemeine Fragestellung wird nun jedoch unabhängig vom konkreten Fall Mayer-Schwinkendorf beraten. Deshalb ist nicht mit einer schnellen Verständigung der Senatsressorts zu rechnen. „Das Thema befindet sich in der Abstimmung“, war denn gestern auch die sparsame Auskunft dazu von Senatskanzlei-Chef Fuchs. Ase