Zivilbeschäftigung keine Beamtenzeit
Eine frühere Zivilbeschäftigung bei den amerikanischen Besatzungsstreitkräften stellt nach einer Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts keine ruhegehaltfähige Dienstzeit dar. Das Gericht begründete seine gestern veröffentlichte Entscheidung unter anderem auch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.