Rechtstreit um Sendemasten-Plätze

■ WWF: Radio Bremen muß Gutachten über Standorte vorlegen

Im Streit um den Standort eines neuen Sendemastes von Radio Bremen sind jetzt die JuristInnen am Zug: Gestern stellte die Umweltstiftung WWF ein Rechtsgutachten vor, nach dem Radio Bremen verpflichtet ist, der Umweltbehörde ein neutrales Gutachten vorzulegen, in dem die möglichen Standorte auf Herz und Nieren geprüft werden. Erst wenn ein solches fundiertes Gutachten vorliege, könne die Behörde über die mögliche Aufhebung des Landschaftsschutzes für die Wümmewiesen entscheiden, meint der WWF. Die Umweltbehörde stimmt mit dem WWF in der politischen Absicht überein, den Sendeturm in den Wümmewiesen zu verhindern. Die Rechtsauffassung des Umweltverbandes teilt die grüne Behörde dagegen nicht.

Erstellt hat das WWF-Gutachten der Bremer Jura-Professor Gerd Winter. Nach Auswertung der EG-Vogelschutzrichtlinie, des Naturschutzrechts und des Planungsrechts stellt Winter fest, daß „die Beeinträchtigung nicht hingenommen werden dürfen, wenn umweltfreundlichere Alternativen machbar sind.“ Für den Juristen hat der Antragsteller Radio Bremen eine Bringschuld: Der Sender müsse der Umweltbehörde eine „externe Expertise“ vorlegen, die die möglichen Standorte (Verbleib in Horn, Umzug auf den Telekom-Turm in Walle oder Neubau in Oberneuland) jeweils auf die „Erfordernisse für die medienpolitische Entwicklung Radio Bremens, die technische Realisierbarkeit und die finanziellen Folgen“ geprüft werden sollte. Ohne eine solche Expertise, so Winter, müsse die Behörde den Antrag ablehnen. „Bisher hat es noch keine fundierte Prüfung der Alternativen gegeben“, heißt es vom WWF. Das meint auch die Umweltbehörde. „Wir werden den Landschaftsschutz nicht aufheben, wenn es zumutbare Alternativen gibt“, sagte Pressesprecherin Stein. „Radio Bremen muß erst einmal fachlich nachweisen, daß der Betrieb vom Waller Fernsehturm nicht machbar ist.“ Umweltsenator Fücks will die Sendemasten zum Thema in der Koalition machen.

Nach einer „ersten Prüfung“ der WWF-Forderung ergeben sich für die Umweltbehörde allerdings rechtlich „keine neuen Gesichtspunkte“, heißt es. Eine Verpflichtung des Antragstellers Radio Bremen zur Vorlage einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gebe es nicht: Weder seien im Anhang zum UVP-Gesetz Sendemasten aufgeführt, noch seien die Wümmewiesen bisher in der „Habitat-Liste“ aufgeführt. „Wir haben Radio Bremen aufgefordert, sich detailliert zum Waller Fernsehturm zu äußern“, meinte Elisabeth van der Wal von der Rechtsabteilung der Umweltbehörde. „Da ist eine Antwort gekommen, aber bisher haben wir sie noch nicht prüfen können.“

bpo