Bußgelder für „Auftakt“

■ Zwei Demonstranten von „Auftakt'93“ müssen für Mauerbau büßen

Im Sommer 1993 fand im Rahmen des Fahrradsterntour zum „Auftakt“-Umweltfestival in Magdeburg eine spektakuläre Aktion auf dem Messeschnellweg in Hannover statt: Die Straße wurde von den DemontratInnen zugemauert (taz, 28.7.93). Dafür müssen nun zwei Unschuldige ein Bußgeld von insgesamt 3.600 Mark zahlen, so entschied am Donnerstag das Amtsgericht Hannover.

„Für mich ist dies ein politischer Prozeß gewesen“, sagt Tobias Apel. Er selbst habe gar nicht an der Mauer mitgebaut. Der Mitangeklagte Edmund Schulz hat zwar die Demonstration in Hannover angemeldet, doch laut Tobias Apel hat auch er keinen Stein auf den anderen gelegt. Für Richter Nesemann war es ausreichend gewesen, daß sie zu der Gruppe gehört haben, aus der heraus die Mauer gebaut worden war.

Die Demonstrationsverfügung hatte lediglich die Benutzung von zwei der drei Fahrspuren auf dem Schnellweg erlaubt. Und da die Mauer nun auch noch einen halben Meter in die dritte Fahrspur hinübergereicht habe, stellte dies eine Nötigung der Autofahrer dar, argumentierte Nesemann. Dabei hätte die Polizei nichts unternommen, als sich der Radverkehr von etwa 1.000 DemontrantInnen über alle drei Spuren vertelt hatte, sagt Tobias. Und Autos seien dort ohnehin nicht gefahren.

Ursprünglich war gegen die beiden Demontranten ein Strafverfahren eröffnet worden. Doch der Staatsanwalt hatte sich bereit erklärt, das Verfahren gegen die Auflage von einem Bußgeld in Höhe der Strafe (zunächst 50 Tagessätze a 30 Mark). Zwei als Zeugen geladene Polizisten mußten am letzten der drei Verhandlungstage nicht mehr aussagen, da der zweite Angeklagte nicht zugegen war, argumentierte der Richter. Das bewahrte sie vor weiteren Unstimmigkeiten: Bereits an einem anderen Prozeßtag konnten die Angeklagten mit einem Video beweisen, daß die vorherige Aussage zweier Polizisten nicht so stimmig waren, wie es erst wirkte. vivA