„Blöde Gesetze“

■ Befördert „Citylift“ geschäftsmäßig?

Der Geschäftsführer von „Spree-Funk“, Bernd Vonau, steht der seit gestern existierenden innerstädtischen Mitfahrzentrale „Citylift“ (siehe gestrige taz) skeptisch gegenüber. Für ihn grenzt diese an „unlauteren Wettbewerb“. Die Preise lägen „deutlich unter dem Taxitarif“ (bis sieben Kilometer zehn Mark, Nachttarif Taxi: 2,10 Mark pro Kilometer), und die Betriebskosten seien niedriger als bei Berufsfahrern.

Martin Wollenberg, der Betreiber von „Citylift“, will gar nicht in einen Konkurrenzkampf treten. Er habe nur das „juristisch unangefochtene Konzept“ der Mitfahrzentralen auf Kurzstrecken übertragen. Da die Fahrer nur die Betriebskosten behalten dürften, handele es sich nicht um ein Gewerbe. Er wolle einfach die frühen Schlußzeiten der S- und U-Bahnen sowie die Tatsache nutzen, daß auch viele „Nicht-Manager“ über Funktelefone verfügen, über die sie der Zentrale ihre Mitnahmebereitschaft signalisieren. Wie auch bei den Langstrecken-Zentralen müssen die Fahrer eine Haftpflichtversicherung haben.

Holmer Abisch vom Landeseinwohneramt, zuständig für Personenbeförderung, wies gegenüber der taz darauf hin, daß „bei Wiederholungsabsicht“ eine „geschäftsmäßige Beförderung“ bestehe, für die eine Genehmigung und ein Personenbeförderungsschein erforderlich seien. Wollenberg: „Das Blöde ist, daß viele Gesetze die Umsetzung guter Ideen verhindern.“ Barbara Bollwahn