Eigentumsfrage für Trabrennbahn geklärt

Die Eigentumsfragen für die Trabrennbahn Karlshorst sind jetzt geklärt. Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen in Lichtenberg hat die Rückübertragungsanträge der Alteigentümer abgelehnt, wie die Finanzverwaltung des Senats gestern erklärte. Zur Begründung hieß es, daß die Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgt sei und somit eine Restitution abgelehnt werden müsse. Finanzsenator Pieroth erklärte, nach dieser Entscheidung müsse jetzt die Finanzierung der Anlage durch die Beteiligten geklärt werden. Gefragt seien die Treuhand, das Land Berlin, das Bezirksamt Lichtenberg und als gegenwärtiger Betreiber der Trabrennverein Mariendorf. Erst vor wenigen Tagen hatte sich Wirtschaftssenator Meisner für eine Fortführung der Trabrennbahn durch den Rennverein Trabrennpark Karlshorst eingesetzt. Dem Verein solle ein fünfjähriger Pachtvertrag angeboten werden.