■ Wilde Ehen
: Schlechtes Wohngeld

Berlin (dpa) – Wilde Ehen bleiben beim Wohngeld schlechter gestellt als verheiratete Paare. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden. Die Richter sahen die „Kopfteilregelung“ im Wohngeldgesetz als verfassungsgemäß an. Danach erhält ein Lebenspartner kein Wohngeld, wenn er den Mietvertrag nicht mitunterschrieben hat.