Welche Rolle spielt Klaus Steinmetz?

■ Ohne den V-Mann wäre es weder zu dem Einsatz von Bad Kleinen noch zum Prozeß gegen Birgit Hogefeld gekommen. Sein Auftritt vor Gericht ist ungewiß.

Der Mann war eine Spitzenquelle, er führte die Ermittlungsbehörden nach Bad Kleinen – er führte sie aber auch in die Irre. Ohne Klaus Steinmetz, den V-Mann des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, hätte es zu dem Einsatz in Mecklenburg-Vorpommern nicht kommen können. Erstmals in der Geschichte der RAF war es den Verfassungsschützern gelungen, einen ihrer V-Leute an die sogenannte Kommandoebene der RAF heranzuspielen.

Ein Auftritt des V-Mannes vor Gericht könnte sich indessen für die Ankläger als Bumerang erweisen. Denn Steinmetz war, wie das Bundeskriminalamt in einer geheimen Analyse (Status: „nicht gerichtsverwertbar“) vom August letzten Jahres festhielt, weitaus stärker in die Strukturen der RAF eingebunden, als er es gegenüber seinen Auftraggebern einräumen wollte. Er habe, resümierten die Fahnder der Terrorismusabteilung, im RAF-Zusammenhang Aufgaben wahrgenommen, die ein „langjährig erprobtes und exponiertes Verhältnis“ mit den Illegalen voraussetzen. Personen wie Steinmetz seien „in die Strukturen der RAF eng verzahnt und dürften zumindest im Kurierbereich, vermutlich aber auch darüber hinaus als tragende Mitglieder der RAF zu bezeichnen sein“.

Ausgangspunkt für das drastische Urteil der BKA-Mitarbeiter über den Spitzenspitzel waren in erster Linie die sichergestellten Unterlagen, die sich nach Bad Kleinen im Gepäck von Birgit Hogefelds und Wolfgang Grams fanden. Aus den Briefen schlossen die Ermittler, daß Steinmetz nicht nur Briefe zwischen Hogefeld und ihren Eltern transportiert hatte – der V-Mann sollte auch den Kontakt zwischen Szene und Illegalen gehalten haben. Die BKAler äußerten sogar den weitgehenden Verdacht, daß Steinmetz über den Anschlag auf den Gefängnisneubau in Weiterstadt im März 1993 unterrichtet worden war – freilich ohne seine Verfassungsschützer zu informieren.

Die Rolle des V-Mannes wurde anschließend heruntergespielt, das BKA-Gutachten zu einem vorschnellen und nicht autorisierten Papier erklärt. Auch die RAF dementierte aus dem Untergrund in einem Papier die vom BKA beschriebene Rolle des V-Mannes: „Weder Steinmetz noch GenossInnen aus dem Widerstand waren in irgendeiner Art an unserer Aktion gegen den Knast in Weiterstadt (oder sonstigen Aktionen) beteiligt.“

Teile der Aussagen von Klaus Steinmetz werden den Verteidigern von Birgit Hogefeld von der Karlsruher Bundesanwaltschaft vorenthalten. Sollte der V-Mann tatsächlich als Zeuge im Prozeß vorgeladen werden, bleibt abzuwarten, ob die zuständigen Behörden ihm eine Aussagegenehmigung erteilen. Steinmetz' Aussagen werden zur Zeit aber fleißig genutzt. Gegen zwei mutmaßliche Unterstützerinnen aus dem RAF- Umfeld erwirkte die Bundesanwaltschaft eine jeweils fünfmonatige Beugehaft, weil sich beide weigerten, als Zeuginnen zu den von Steinmetz gemachten Aussagen Stellung zu nehmen. Dienstag letzter Woche wurde die 37jährige Ursula Q. verhaftet. Ihr wird Unterstützung der RAF vorgeworfen. Sie soll konspirativ „schriftliche und unmittelbare Kontakte zur RAF“ unterhalten haben. Quelle: V-Mann Steinmetz. Wolfgang Gast