■ Wahlen
: ...und der Ukraine

Kiew (dpa) – Bei den Nachwahlen zum ukrainischen Parlament dürfte die Wahl in den meisten der 55 Kreise wegen zu niedriger Beteiligung ungültig gewesen sein. Bis zum Mittag lag die Beteiligung bei durchschnittlich 14,82 Prozent. Laut Wahlgesetz muß die Beteiligung in jedem Wahlkreis 50 Prozent übersteigen.