Kein Geld, dann abschieben

■ Berliner Antrag für Innenministerkonferenz

Berlin (taz) – Der Antrag hat nur sechs Zeilen, aber immense Konsequenzen: Unter Tagesordnungspunkt 18 wollen die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer morgigen Konferenz beschließen, wie man unliebsame Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge auch ohne gewaltsame Abschiebung in ihre Heimat zurückschaffen kann. Auf Antrag des Berliner Innensenators Heckelmann (CDU) soll die Konferenz eine Gesetzesänderung anschieben. Danach soll ausreisepflichtigen Ausländern die Sozialhilfe gestrichen werden. Diese Maßnahme soll den Druck auf diejenigen erhöhen, die ihrer Ausreiseaufforderung nicht freiwillig nachkommen, deren zwangsweise Abschiebung die Behörden aber organisatorisch und politisch nur schwer durchsetzen können. Die Abschiebung auf dem Finanzweg würde vor allem Bürgerkriegsflüchtlingen aus Ex-Jugoslawien die Lebensgrundlage entziehen. Mehrere tausend von ihnen sind bereits zur Ausreise verpflichtet worden, doch freiwillig kehren nur wenige in ihre vom Krieg bedrohte oder zerstörte Heimat zurück. Betroffen wären unter anderen auch abgelehnte vietnamesische Asylbewerber, die einen Ausreisestempel im Paß haben, deren Heimatland sie aber nicht wieder aufnehmen will. Wird der Berliner Vorstoß Gesetz, dürften die Sozialämter künftig weder Unterkunft noch Verpflegung zahlen.

Senator Heckelmanns Beschlußvorlage sieht eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor. „Vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die nach Ablauf der Ausreisefrist vorwerfbar gegen ihre Ausreisepflicht verstoßen“ sollen demnach keinen Anspruch auf Sozialhilfe mehr haben, um dem „Interesse an schneller Ausreise“ nicht entgegenzuwirken. Erst Anfang dieses Jahres hatte das Berliner Oberverwaltungsgericht unmißverständlich anders entschieden: Sozialämter haben demnach so lange für den Mindestunterhalt mittelloser Ausländer zu zahlen, wie diese sich im Bundesgebiet aufhalten. Vera Gaserow Siehe auch Seite 4