„Weihnachtsfrieden“ für Steuerzahler

Das Fest der Freude soll den Berlinern offenbar in keinster Weise vermiest werden. Finanzsenator Pieroth hat deshalb „Weihnachtsfrieden“ verordnet. Vom 19. Dezember bis 2. Januar dürfen die Finanzämter der Stadt die Steuerzahler nicht mit unangenehmen Forderungen „beglücken“, sagte gestern der Sprecher der Oberfinanzdirektion, Wolfgang Graßnickel. Die Finanzbehörden seien in diesem Jahr bereits Ende Oktober darüber informiert worden, Steuerbescheide mit „negativem Inhalt“, Mahnungen, Bußgeldbescheide sowie Ankündigungen von Vollstreckungen oder Außenprüfungen bis nach Neujahr zurückzubehalten.