Ohne Ausweis keine Duldung

■ Iran-Flüchtling „wird seine Duldung bekommen“

Der (abgelehnte) iranische Asylbewerber Behnam Reihanipur „wird seine Duldung bekommen“. Das erklärte gestern der Leiter des Ausländeramtes, Dieter Trappmann, als Reaktion auf die taz-Berichterstattung (vgl. taz 28.11.).

Voraussetzung wäre allerdings, daß der Asylbewerber oder sein Anwalt erklären, daß und warum ihnen die Beantragung eines Nationalpasses unzumutbar wäre. Aus früheren Erfahrungen wisse man zwar, daß die iranische Botschaft ohne Probleme solche Pässe ausstellt, bei der Bewertung von Unzumutbarkeits-Erklärungen habe das Ausländeramt aber einen weiten Ermessensspielraum. Wenn Reihanipour, wie er zunächst telefonisch zugesichert habe, einen iranischen Paß beantragen würde, müsse er die Gebühr - 483.- Mark - „wohl selbst bezahlen müssen“.

Die Erklärung, daß Reihanipours Aufenthalt bis zur Klärung des Schicksals des abgeschobenen Iraners Bonap noch „geduldet“ wird, ist zwar nicht an einen Ausweis gebunden. Der Ausweis oder Ausweisersatz ist dennoch für die Ausländerbehörde die Bedingung - aus einem schlichten Grund: „Die Duldung muß irgendwo reingeklebt werden“. Mit der eingeklebten „Duldung“ könnte Reihanipour dann endlich gehen und das Taschengeld der Sozialhilfe beantragen. K.W.