: Ohne Ausweis keine Duldung
■ Iran-Flüchtling „wird seine Duldung bekommen“
Der (abgelehnte) iranische Asylbewerber Behnam Reihanipur „wird seine Duldung bekommen“. Das erklärte gestern der Leiter des Ausländeramtes, Dieter Trappmann, als Reaktion auf die taz-Berichterstattung (vgl. taz 28.11.).
Voraussetzung wäre allerdings, daß der Asylbewerber oder sein Anwalt erklären, daß und warum ihnen die Beantragung eines Nationalpasses unzumutbar wäre. Aus früheren Erfahrungen wisse man zwar, daß die iranische Botschaft ohne Probleme solche Pässe ausstellt, bei der Bewertung von Unzumutbarkeits-Erklärungen habe das Ausländeramt aber einen weiten Ermessensspielraum. Wenn Reihanipour, wie er zunächst telefonisch zugesichert habe, einen iranischen Paß beantragen würde, müsse er die Gebühr - 483.- Mark - „wohl selbst bezahlen müssen“.
Die Erklärung, daß Reihanipours Aufenthalt bis zur Klärung des Schicksals des abgeschobenen Iraners Bonap noch „geduldet“ wird, ist zwar nicht an einen Ausweis gebunden. Der Ausweis oder Ausweisersatz ist dennoch für die Ausländerbehörde die Bedingung - aus einem schlichten Grund: „Die Duldung muß irgendwo reingeklebt werden“. Mit der eingeklebten „Duldung“ könnte Reihanipour dann endlich gehen und das Taschengeld der Sozialhilfe beantragen. K.W.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen